In vielen Industrieländern wird mittlerweile auf öffentlichen Flächen weniger freizügig mit Pestiziden umgegangen. Eine wachsende Zahl von Privatpersonen hat sich gegen den Einsatz von Pestiziden im Haus und Garten und damit für die Anwendung alternativer Möglichkeiten der Schädlingskontrolle entschieden.
Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit haben z. B. dazu geführt, dass das derzeit gültige deutsche Pflanzenschutzgesetz gegenüber dem Vorläufer deutlich erkennbare Verbesserungen aufweist. In einigen europäischen Ländern existieren inzwischen Pestizid-Reduktionsprogramme.
Entwicklungshilfeorganisationen haben begonnen, ihre Praxis bezüglich des Pestizideinsatzes zu überdenken.
Pestizidexportfirmen in den Industrieländern können nicht mehr so bedenkenlos wie früher gefährliche Pestizide in Länder der Dritten Welt exportieren.
Auf internationaler Ebene hat PAN einen erheblichen Beitrag dazu geleistet, dass Konventionen zur Kontrolle des internationalen Handels mit bestimmten extrem gefährlichen Pestiziden erarbeitet wurden. Hierzu zählen die Rotterdam (PIC) Konvention zur gegenseitigen Information im internationalen Handel mit gefährlichen Chemikalien und die Stockholm (POPs) Konvention zur weltweiten Beseitigung von gefährlichen Dauergiften.
Teilerfolge, die sich lohnen!
Dennoch: Es bestehen weiterhin große Herausforderungen. Schließlich wurden bisher meist nur Symptome der Pestizidwirtschaft bekämpft.
Ein grundlegender Politikwandel hin zu einer langfristig tragfähigen, sozial gerechten und ökonomisch sinnvollen Form der landwirtschaftlichen Produktion und der Bekämpfung von Schädlingen und Lästlingen im privaten und im betrieblichen Bereich ist noch nicht erreicht. Dies gilt für uns, aber auch für die Länder der Zweiten und Dritten Welt.
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